CDU und BOB bilden im Stadtrat eine Gruppe !

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CDU- und BOB-Fraktion bilden eine Gruppe

Die Fraktionen von CDU (19 Mitglieder) und Bund Osnabrücker Bürger
(2 Mitglieder) bilden zur gemeinsamen Arbeit im Stadtrat nach Paragraph 3 der Geschäftsordnung des Rates eine Gruppe.
Die beiden Fraktionen, die weiter bestehen bleiben, beschlossen das einstimmig.
Sprecher der CDU/BOB-Gruppe ist CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. E. h. Fritz Brickwedde, sein Vertreter ist BOB-Fraktionsvorsitzender Dr. Ralph Lübbe.
Der Rat der Stadt Osnabrück besteht damit aus der CDU/BOB-Gruppe (21), SPD (13), Grüne (9), FDP (3), UWG/Piraten (2), Linke (2) und Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU).
Noch nie hat es soviele Parteien bzw. Fraktionen im Rat gegeben. Die Gruppenbildung soll der Zersplitterung entgegenwirken und zur Konzentration der Kräfte beitragen. Inhaltlich gibt es zwischen CDU und BOB nicht nur Gemeinsamkeiten in der Verkehrspolitik wie die Ablehnung einer Sperrung des Neumarkts.

Auch eine Zwangsabgabe für Busse wird verneint.

Die Gruppe wird sich für die „Neue Schule“ in der Innenstadt einsetzen. In dieser neuen Oberschule soll in enger Kooperation mit der Osnabrücker Wirtschaft so gefördert werden, dass die Schüler für Ausbildungsberufe qualifiziert sind.
Auch das Ziel, durch Ausweisung neuer Baugebiete 3.000 neue Wohneinheiten zu schaffen, wird gemeinsam angestrebt. So sollen auch neue Einwohner für Osnabrück gewonnen und dadurch ein Beitrag zur Gesundung der Stadtfinanzen geleistet werden.
Eine Konsolidierung des Haushalts ist der Gruppe besonders wichtig. Besonderen Wert legt die Gruppe auch auf einen Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Landkreis und seinen Gemeinden. So soll die Kooperation in der Wirtschaftsförderung, der Abfallwirtschaft, im Tourismus sowie der Erwachsenenbildung erweitert werden.
Die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mit zusätzlichen Kosten und neuem Personal lehnt die Gruppe ab. Das Ziel, vermehrt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll durch eine Ankurbelung des Wohnungsbaus mit zusätzlichen Baugebieten sowie sozialen Auflagen bei Bebauungsplänen und beim Verkauf städtischen Eigentums erreicht werden.