BOB zu: Umwidmung des Neumarktes zu einer Fußgängerzone – Einspruchsfrist läuft am 12.12.2016 ab!
Obwohl nicht mal mehr die SPD an den Centerinvestor glaubt, das TSC Gutachten ebenfalls erhebliche Nachteile durch eine Neumarktsperrung ohne verkehrliche Alternative sieht, der Masterplan Mobilität sich bereits 2010 ebenfalls eindeutig dagegen ausgesprochen hat, soll der Neumarkt von einer überörtlichen Straße in eine Fußgängerzone ohne Ampeln mit Busverkehr im Schritttempo umgewidmet werden. Kaum ein Osnabrücker glaubt an eine „Wohlfühloase“ mit 2200 Busbewegungen – die jetzige Johannisstrasse belegt leider zu deutlich warum.
Der Bund Onsbrücker Bürger hat mehrfach auf die einseitig konfrontiven und insgesamt verfehlten Verkehrskonzepte der Regenbogler zum Neumarkt und Osnabrück insgesamt hingewiesen. Der Individualverkehr wird bis 2030 vermutlich um 30 Prozent steigen – die Antwort hierauf kann nicht die Zwangsenteigung steuerfinanzierten bestehenden Verkehrsraumes sein: 77 000 Pendler können nicht in Busse gepresst werden !
Ein LKW Durchgangsverbot in Osnabrück wird durch die Streichung einer überörtlichen Straße ebenfalls nicht erreicht werden können. Die Streichung einer wichtigen, 300 Meter langen Ostwestachse wird für den Rettungsdienst eine Verlängerung der Eintreffzeiten bedeuten.
Wir verwiesen hier auf die Empfehlungen des Präsidenten des Nieders. Städte- und Gemeindebund, Dr. Marco Trips: “ Mobilität wird immer individuell sein. ÖPNV kann nur punktuell Abhilfe schaffen. Die Zukunft der Mobilität gehört dem E-Mobil.“
BOB hat und wird weiterhin deshalb Anlieger und Anwohner des Neumarktes bei Eingaben an die Stadt gegen diese Umwidmung unterstützen !
BOB im Dezember 2016