BOB unterstützt: Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge

Das „Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“ (NBgS) wurde am 16. Juni 2018 in Soltau von ursprünglich 16 Bürgerinitiativen gegründet und dabei ein Koordinationsteam gebildet, das die weitere Arbeit koordiniert. Der Kreis der im NBgS organisierten Bürgerinitiativen erweitert sich laufend, und es liegen inzwischen auch zahlreiche positive Rückmeldungen auf das Angebot zur Zusammenarbeit von Fraktionen, Verbänden und anderen Unterstützern vor.

Das Bündnis bündelt dazu die Interessen von örtlich in Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften organisierten und durch Straßenausbaubeiträge Betroffenen und Bedrohten in Richtung Landespolitik, und ruft zur Zusammenarbeit mit allen in diesem Thema zielgerichtet engagierten Akteuren auf. Das Bündnis wird dabei ausdrücklich überparteilich, unabhängig und verbandsübergreifend tätig.  

Rechtzeitig zu Beginn der nächsten Sitzungsperiode im niedersächsischen Landtag findet am 18. August 2018 in Hannover das 2. Landesweite BI-Treffen mit Unterstützern als Gästen statt.

Der NBgS sieht die Unterhaltung des kommunalen Straßennetzes als Gemeinschaftsaufgabe aller Nutzer, denn diese sind öffentliches Eigentum im Gemeingebrauch, und die Baulast für Gemeindestraßen liegt bei den Kommunen (siehe §9 NStrG). Somit liegt dort auch die Instandhaltungspflicht für diese Straßen. Leider wurde und wird diese Aufgabe aber nicht überall ausreichend verfolgt, sodass sich ein riesiger Sanierungsstau aufgetürmt hat.

Stattdessen flüchten sich viele Kommunen bei bereits bestehenden Straßen in den sogenannten „Ausbau“; nichts anderes als ein versteckter Neubau.

Der NBgS wendet sich gegen die Ungerechtigkeiten, die sich aus der Möglichkeit ergeben, dass Kommunen auf Basis des §6 NKAG in kommunaler Hoheit eigene Straßenausbaubeitragssatzungen beschließen und anwenden können. Mit diesen werden Fehlanreize für die kommunalen Haushaltspolitiken gesetzt und dies führt durch die sehr unterschiedliche Ausgestaltung und Anwendung von „Strabs“ zu einer „Flickenteppich“ mit zunehmende Ungleichheit der Lebensverhältnisse im Land Niedersachsen.

Der NBgS fordert daher die landesweite Abschaffung der Regelungen des § 6 NKAG und verbundener landesrechtlicher Regelungen. Dies wird letztlich nur mit einem durch das Zusammenwirken aller Akteure auf politischem Weg zu erreichender landesweiter Systemwechsel bei der Finanzierung zur Erhaltung und Erneuerung der kommunalen Straßeninfrastruktur gelingen. Hierzu bietet vor allem die jüngste Änderung der gesetzlichen Grundlagen durch den bayerischen Landtag eine belastbare Vorlage für eine entsprechende Initiative auch im niedersächsischen Landtag.

Ein Schwerpunkt ist es dabei, Betroffenen einen Werkzeugkasten anzubieten, der es in ganz Niedersachsen erleichtern soll, sich in den Gemeinde gegen die Straßenausbaubeitragssatzung („Strabs“) zu wenden, indem die jahrelangen Erfahrungen und Erfolgsrezepte der verschiedenen BI zugänglich gemacht werden. Dabei unterstützt der NBgS auch bei der Gründung weiterer BI und Veranstaltungen vor Ort.

Weitere Informationen zum NBgS und den angeschlossenen Bürgerinitiativen unter:

Nbgs-Strabsgegnerniedersachsen

Von der „Strabs“ betroffen sind zum Beispiel die Anlieger in Belm: Die Kosten der Straßensanierung belaufen sich auf 800.000 Euro – an diesen werden die Anwohner gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung beteiligt. 

NOZ (17.7.2018): Diese Strassen werden in Belm saniert und neu gebaut

Demnächst sind in Osnabrück die Anlieger „Am Sonnenhügel“ betroffen, mit denen die Stadt die „grundhaften Erneuerung der Restbreiten“ in Höhe von 120.000€ abrechnen will. 

 

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