BOB: Ein schwarzer Tag für die direkte Demokratie in Osnabrück
PM zur heutigen Pressekonferenz der Stadt mit der Ablehnng des Bürgerbegehrens
BOB: Keine hinreichenden Gründe für eine Ablehnung des Bürgerbegehren „Freiraum und Baumbestand am Dominikanerkloster erhalten“ erkennbar – ein schwarzer Tag für die direkte Demokratie in Osnabrück
Heute wurde offiziell mitgeteilt, dass laut Einschätzung der Verwaltung das Bürgerbegehren „Freiraum und Baumbestand am Dominikanerkloster erhalten“ nicht zulässig sei.
Die Verwaltung gab bekannt, dass nur Bürgerbegehren des eigenen Wirkungskreises, nicht aber des übertragenen Wirkungskreises zulässig seien. Eine Baugenehmigung berühre aber den übertragenen Wirkungskreis – die Verwaltung folgert nun, da es Ziel des Bürgerbegehrens sei, die Bebauung des Parkplatzes vor dem ehemaligen Dominikanerkloster zu verhindern, werde dieser so berührt. Da es aufgrund einer niedersächsischen Besonderheit nicht möglich ist, ein Bürgerbegehren zu einem konkreten Bauprojekt mit einem gültigen Bebauungsplan durchzuführen, erklärt die Verwaltung nun das
Bürgerbegehren für unzulässig.
Wir verweisen hier erneut auf die Expertise des Kommunalrechtlers Professor Koch:
„Gegenstand des Begehrens ist das Vorhaben, nicht seine Nichtgenehmigung: Das ist ein wichtiger Unterschied, denn das Begehren zielt nicht darauf ab, dass die Genehmigung verweigert werden soll. Das wäre in der Tat nicht tauglicher Gegenstand eines Bürgerbegehrens, zumal bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung besteht. In der Sache geht es indes darum, ob die Stadt – gleichsam als Bauherr – ein solches Vorhaben verfolgen und demgemäß eine Baugenehmigung (bei sich selbst) beantragen soll. Mit dem Baugenehmigungsverfahren hat diese das Verfahren im „Vorfeld“ eines Genehmigungsverfahrens betreffende Frage nichts zu tun.“
Kurz zusammengefasst: Die Schlussfolgerung der Verwaltung, dass das Ziel des Bürgerbegehrens lediglich dadurch erreicht werden könne, dass keine Baugenehmigung zur Errichtung des Büro- und Wohnkomplexes erteilt wird, ist kaum nachvollziehbar. Das Ziel des Bürgerbegehrens ist dadurch zu erreichen, dass die Stadt das Projekt nicht weiterverfolgt. Auf eine Baugenehmigung kommt es daher nicht an.
BOB meint: Schon angesichts des Titels des Bürgerbegehrens „Freiraum und Baumbestand am Dominikanerkloster erhalten“ wirkt dieser Ablehnungsversuch sehr bemüht und fadenscheinig und ist für viele die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nicht nachvollziehbar. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier diejenigen über ein Bürgerbegehren zum Erhalt von Bäumen entscheiden sollen, die auch diejenigen sind, die über den Neubau eines weiteren Stadthaus entscheiden. Die Hürden für Bürgerbegehren wurden erst kürzlich gesenkt, um mehr direkte Demokratie möglich zu machen – warum sollte also ein berechtigtes Bürgerbegehren, welches Klimaschutz, Steuergelder und Archäologie berührt, nicht auch in Osnabrück möglich sein ?
BOB meint ebenso: Die wichtige Funktion des Klostergartens für das städtische Mikroklima ist unbestritten, die Verwaltung hat den Mehrbedarf für ein weiteres Stadthaus bisher nicht belegen können, obwohl die kürzlich erworbene Konzernzentrale der Paracelsusklinik zur Verfügung stünde. Bedarf es im Zeitalter der Digitalisierung wirklich eines neuen Stadthauses ? Wenn wir es mit dem Klimaschutz wirklich ernst meinen, dann sicherlich nicht.
Wir sind ebenso zuversichtlich, dass die archäologischen Aspekte („Turmhügelburg“) dieses Areals eine Bebauung auf Jahre verhindern werden. Sollten sich die Initiatoren des Begehrens für den Klageweg entscheiden, sagt der BOB hier vollumfängliche Unterstützung zu.
BOB im November 2019