Bund Osnabrücker Bürger klagt gegen Ausgangsbeschränkung

Der Bund Osnabrücker Bürger reicht heute die Klage gegen die von der Stadt Osnabrück verfügte Ausgangsbeschränkung ein.

Wir begründen das damit, dass

  1. eine „Allgemeinverfügung“ hier vermutlich rechtsmissbräuchlich von der Stadt verwendet wird und durch diesen Formfehler wahrscheinlich unzulässig ist,
  2. die der Allgemeinverfügung zugrunde liegende Datenlage (Inzidenzwertberechnung) als sehr mangelhaft erscheint,
  3. eine Ausgangsbeschränkung erst dann ausgesprochen werden darf, wenn alle anderen niederschwelligeren Maßnahmen ausgeschöpft worden sind,
  4. die Begründung für eine Ausgangssperre von exakt 21.00 bis 05.00 rein spekulativer Natur und nicht wissenschaftlich begründet ist – in den Niederlanden haben sich die Infektionszahlen seit Einführung einer Ausgangssperre vervielfacht,
  5. die Stadt hier nach dem Rasenmäher Prinzip handelt: Obwohl die innerstädtischen Infektions-„hotspots“ bekannt sind, soll die gesamte Stadt und der Landkreis runtergefahren werden. Ein differenzierender Nachweis, dass mit Blick auf das jeweilige Infektionsgeschehen in bestimmten Arealen der Stadt oder des Kreises zu jenen Maßnahmen, die vom Gesetzgeber als letztes Mittel angegeben werden, gegriffen werden kann, ist bis jetzt unterblieben.

 

Warum bleibt eine infektiöse Eisfabrik in Pandemiezeiten geöffnet ? 

Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund hohe Hürden vor die Einschränkung der Grundrechte gesetzt – die Verwaltung darf erst dann dazu greifen, wenn alle anderen niederschwelligeren Maßnahmen ausgeschöpft worden sind. Diese Verhältnismäßigkeit wurde hier nicht beachtet. Trotz der Infektionsgefahren am Arbeitsplatz gibt weder eine durchgängige Masken- oder Testpflicht, noch verbindliche Vorgaben bezüglich des homeoffice. Seitens der Stadt wurden kaum Maßnahmen gegenüber dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe ergriffen, obwohl deren pandemietreibende Wirkung allgemein bekannt ist. In den Bildungseinrichtungen erfolgte weiter z.T. Präsenzunterricht, obwohl eine Anschaffung von virenreduzierenden Filtern ausdrücklich verweigert worden ist. In Kindergärten gibt es keine Lollipoptests, die Schulen werden mit den Hygiene und Testkonzepten alleine gelassen.

Ausgangssperren „hilflos und rein symbolisch“ ?

Eine erhöhte Ansteckungsgefahr ist auch im häuslichen Umfeld zu finden, Ausgangssperren treiben also die Bevölkerung in ein erhöhtes Infektionsrisiko. Ausgereifte Hygienekonzepte sind dort ebenfalls nicht zu finden. Dem entspricht, dass beispielsweise der Berliner Kultursenator Klaus Lederer am 30. März die Anordnung von Ausgangssperren als „hilflos und rein symbolisch“ bezeichnet hat; er fordert eine Strategie statt eines symbolischen Aktionismus ohne Wirkung.

Grundrechte sind keine behördlichen Almosen

Grundrechte sind keine behördlich erteilte Almosen. Wer die Grundrechte einschränkt, muss zu jeder Zeit gerichtsfest begründen können, warum eine Einschränkung unausweichlich sein soll und ob es keine anderen Lösungen gibt.

Wir sind zuversichtlich, dass ähnlich wie in Tübingen das Verwaltungsgericht die Ausgangsbeschränkung als unzulässig bewerten wird.

 

BOB im April 2021